Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Definitionen
PROJECT GOLFR: Die “Besloten Vennootschap – B.V.” nach niederländischem Recht, mit Adresse:
Nieuwe Markt 65k
4701 AD, Roosendaal
Niederlande
E-mail: info@projectgolfr.com
KvK-nummer: 74971727
Btw-nummer: NL860092719B01
Vertragspartner: Die natürliche oder juristische Person, die mit PROJECT GOLFR kooperiert und einen Vertrag zum Erhalt einer eLearning Plattform abgeschlossen hat.
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB): Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PROJECT GOLFR in der jeweils gültigen Fassung.
Vertrag: der Kooperationsvertrag zwischen PROJECT GOLFR und dem Partner, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten.
2. Geschäftsgegenstand
PROJECT GOLFR ist ein Online-Marketing Unternehmen, welches eine eLearning Plattform für den Golfsport betreibt. Diese Plattform wird dem Vertragspartner (z.B. Golfclub) zur Verfügung gestellt und im Rahmen des gewählten Abonnements mit entsprechenden Marketingaktivitäten gestützt. Durch PROJECT GOLFR kann der Vertragspartner seinem Endkunden ein attraktives eLearning System als Entscheidungshilfe für den Golfsport bieten, um diese dann gezielt über PROJECT GOLFR zu bewerben.
3. Rechte und Pflichten von PROJECT GOLFR
3.1 Hierfür stellt PROJECT GOLFR dem Vertragspartner sein LMS (Learning Management System) inkl. dem GGL Kurs zur Verfügung. Die kommerzielle Nutzung der Plattform und des General Golf License Kurses ist nur für PROJECT GOLFR selbst und seine Vertragspartner gestattet und stellt ein optimales Marketingtool dar.
3.2 Darüber hinaus kann PROJECT GOLFR den Vertragspartner auf seiner Homepage www.projectgolfr.de bewerben und beispielsweise Logos, Verlinkungen, Kontaktdaten, etc. publizieren.
3.3 PROJECT GOLFR verfolgt das Ziel, all seinen Vertragspartnern bei der Vermarktung ihrer Produkte, im Speziellen, deren Mitgliedschaften und Platzreifekurse, behilflich zu sein. Dazu zählt im Wesentlichen die Kundenbindung und deren Interesse an dem Vertragspartner. Dies geschieht im Rahmen des Theoriekurses der General Golf License in Form von Emailings mit Angeboten des Partners in Abhängigkeit des gewählten Abonnements.
3.4 PROJECT GOLFR wird den Nutzern der Plattform Angebote zusenden, die nach Auffassung von PROJECT GOLFR, für den Nutzer von Interesse sind. Dies beinhaltet Angebote zu Clubmitgliedschaften des Vertragspartners, auf dem die GGL abgeschlossen wurde, sowie auch eigene, nicht clubbezogene Angebote. Der Umfang der Marketingaktivitäten für den Vertragspartner sind abhängig vom gewählten Abonnement.
3.5 Die Angebote, die im Rahmen der Kooperation und in Verbindung mit dem geschlossenen Abonnement für den Vertragspartner versendet werden, müssen vom Vertragspartner bereitgestellt werden. Die Angebote werden unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Vorgaben gemäß der DSGVO verschickt. Der Vertragspartner zeichnet für den Inhalt verantwortlich, sofern es sein Angebot enthält.
3.6 PROJECT GOLFR wird sein Ausbildungsprogramm immer auf aktuellem Stand halten und sorgt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln und im Rahmen seines Qualitätsmanagements, die Inhalte der Kurse auf hohem Niveau zu halten.
3.7 Die eLearning Plattform von PROJECT GOLFR ist ein Marketingtool, Emailings die von PROJECT GOLFR versendet werden, werden von PROJECT GOLFR selbst geprüft und verschickt.
3.8 PROJECT GOLFR behält sich das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen zu erweitern, zu verbessern und in zumutbarem Umfang dem Vertragspartner gegenüber, zu jeder Zeit anzupassen.
4. Rechte und Pflichten des Vertragspartners
4.1 Hauptgegenstand des Vertrages sind die Nutzungsmöglichkeit des eLearning Programms von PROJECT GOLFR und die Marketingaktivitäten des gewählten Abonnements. Der Vertragspartner hat das Recht, den General Golf License Kurs im Rahmen seiner Neugolferausbildung nutzen zu können. Darüber hinaus verpflichtet er sich vertraglich dazu, alle Kurse mit diesem System durchführen lassen.
4.2 PROJECT GOLFR wird die Marketingkampagnen in Zusammenarbeit mit dem Vertragspartner und im Zuge der Pflichterfüllung des Vertrages erstellen. Der Vertragspartner erteilt PROJECT GOLFR seine Freigabe zur Weiterleitung der gemeinsam erstellten Angebote an die Nutzer. Eine Versendung an die Nutzer des General Golf License Kurs durch PROJECT GOLFR im Namen und für den Vertragspartner wird nur erfolgen, wenn der Vertragspartner dazu zugestimmt hat, bevor sie versendet werden.
4.3 Der Vertragspartner kann sein Abonnement zu jeder Zeit upgraden.
4.4 Zu jeder Zeit kann der Vertragspartner die gespeicherten Kundendaten entsprechend der Datenschutzhinweise unserer Website aus dem System beziehen.
5. Vertraulichkeit
Die Vertragspartner bewahren stillschweigen über die getroffenen Vereinbarungen und die gesammelten Kundendaten.
Der GGL Kurs ist das geistige Eigentum von PROJECT GOLFR und darf ohne Zustimmung nicht vervielfältigt, geändert oder zu anderen Zwecken, als denen im Vertrag genannten, genutzt werden.
6. Vertragsabschluss
Ein Vertrag zwischen PROJECT GOLFR und dem jeweiligen Vertragspartner kommt zustande, wenn beide Parteien diesen AGB zustimmen und schriftlich einen Vertragsabschluss festhalten, dies kann auch per Email geschehen.
7. Vertragslaufzeit & Kündigung
Der Vertrag läuft über den genannten Zeitraum in der Kooperationsvereinbarung. Der Vertrag verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sollte er nicht mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform gekündigt worden sein.
8. Zahlungsbedingungen
Soweit nichts anderes vereinbart, erfolgt die Zahlung monatlich auf Rechnung. Diese wird immer zum 01. eines Monats zugestellt, die erste Rate wird zum vereinbarten Starttermin fällig. Alle angegebenen Preise sind zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
Zahlungen müssen auf folgendes Konto vorgenommen werden (oder auf das auf der Rechnung angegebene Konto):
PROJECT GOLFR B.V.; ING Bank; IBAN: NL33 INGB 0009 3604 11; BIC: INGBNL2A
9. Datenschutz
Datenschutz ist für PROJECT GOLFR ein wichtiges Anliegen. Der Vertragspartner stimmt unseren Datenschutzrichtlinien mit Unterzeichnung eines Vertrages zu. Unsere Datenschutzrichtlinien sind zu jeder Zeit auf www.projectgolfr.de einsehbar.
10. Zustimmung zum Nutzungsverhalten
Der Vertragspartner stimmt der Nutzung seiner Daten durch PROJECT GOLFR während der Vertragslaufzeit zu, so dass die gewünschten Leistungen durch PROJECT GOLFR, im Speziellen Werbung und Marketing im Namen des Partners, durchgeführt werden können. PROJECT GOLFR erhält die Berechtigung, Daten des Partnerunternehmens zu nutzen, zu ändern und zu vervielfältigen, um die Vertragsbestandteile erfüllen zu können und wird dabei gewissenhaft mit der Identität des Partnerunternehmens umgehen. Diese Daten bestehen unter anderem aus Logos, Namen und Emailadressen der wichtigen Personen auf der Golfanlage und dürfen durch PROJECT GOLFR publiziert werden. Der Vertragspartner sichert zu, dass eine Nutzung der personenbezogenen Daten der Personen auf der Golfanlage durch PROJECT GOLFR aufgrund wirksamer Einwilligungen zulässig ist.
Die Vertragspartner können Werbung durch PROJECT GOLFR auf verschiedenen Plattformen schalten lassen und auch PROJECT GOLFR darf im Namen des Vertragspartners Werbung schalten und die Partner stimmen der Nutzung der hierfür benötigten Daten und ihrer Identität zu.
Als Beispiel: PROJECT GOLFR schaltet eine Werbung und nutzt das Logo des Vertragspartners.
11. Übertragung von Rechten und Pflichten
Der Vertragspartner darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung weder ganz noch teilweise an Dritte abtreten, außer in den in dieser Vereinbarung ausdrücklich vorgesehenen Fällen oder mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von PROJECT GOLFR.
12. Verschiedenes
Alle Änderungen, die sich auf diese Vereinbarung beziehen, bedürfen der Textform und sind nur wirksam, wenn sie jeder Partei per E-Mail, mit Bestätigung per E-Mail, an info@projectgolfr.com oder an eine andere E-Mail-Adresse, die eine Partei der anderen zur Verfügung stellt, zugehen.
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
14. Anwendbares Recht und Streitbeilegung
14.1 Dieser Vertrag sowie alle außervertraglichen Verpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag unterliegen dem niederländischen Recht.
14.2 Alle Streitigkeiten (ob vertraglich oder außervertraglich), die sich aus oder in Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ergeben, einschließlich (ohne Einschränkung) ihrer Gültigkeit, Auslegung und Erfüllung, die nicht im Einvernehmen zwischen PROJECT GOLFR und dem Partner gelöst werden können, fallen unter die ausschließliche Zuständigkeit der niederländischen Gerichte von Zeeland-West Brabant.